Die Nutzung des HCDP ist für Industriepartner grundsätzlich kostenfrei, sofern die Basisfunktionen wie manuelle Datenerfassung und Bearbeitung ausreichen. Nutzer profitieren von einer intuitiven Benutzeroberfläche, die eine einfache und effiziente Anwendung ermöglicht. Zusätzlich erhalten sie direkte Unterstützung durch die jeweiligen EKG-Paten – von der Einrichtung bis zur laufenden Nutzung.
Der HCDP stellt einen zentralen Datenpool bereit, der rund 70 % des deutschen Klinikmarktes abdeckt. Damit bietet er eine starke Grundlage für die standardisierte Bereitstellung und Nutzung von Produktstammdaten im Gesundheitswesen. Für internationale Anforderungen besteht zudem eine Anbindung an den GDSN-Datenpool, wodurch auch globale Datenstrukturen und Standards berücksichtigt werden können.
Die Plattform unterstützt sowohl die manuelle Eingabe als auch den automatisierten Upload von Daten und gewährleistet durch Validierungsregeln nach dem COVIN-Regelwerk eine hohe Datenqualität.
Die Nutzung ist kostenfrei, sofern folgende Funktionen ausreichen:
Der jeweilige Pate der EKG kann bei Bedarf unterstützen.
Für die automatisierte Verarbeitung von Daten aus PIM-Systemen oder anderen Datenpools wird aus lizenzrechtlichen Gründen eine geringe monatliche Nutzungsgebühr gegenüber BYRD Health fällig. Sollten Nutzer eine umfangreichere Unterstützung wünschen, steht ein Dienstleistungskatalog von BYRD Health zur Verfügung.
Ja, es gibt eine Vereinbarung, die die relevanten Punkte zur Nutzung des HCDP verbindlich regelt.
Diese wird vom Paten den jeweiligen Industriepartnern vor der Nutzung des HCDP zur Sichtung und Unterschrift vorgelegt.
So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten die Rahmenbedingungen kennen und ihnen zustimmen.
Die jeweils verantwortliche EKG wird proaktiv auf die Hersteller, Lieferanten und Dienstleister zugehen und alle relevanten Details abstimmen – z. B.:
Nach Klärung der Details wird eine Vereinbarung zur Datenbereitstellung und Nutzung des HCDP mit der EKG geschlossen. Darin sind alle gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt.
Die Anlage im HCDP System übernimmt der EKG-Ansprechpartner. Industriepartner erhalten anschließend kurzfristig ihre Zugangsdaten.
Der Industriepartner erhält eine Kurzschulung durch das Onboarding-Team und kann danach Daten manuell oder automatisiert hochladen. Der Ansprechpartner der jeweils verantwortlichen EKG steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Aktuell ist der Bezug von Daten ausschließlich aus den Systemen der EKGs vorgesehen, da die Anreicherung dieser Daten, z.B. mit Preisen und Konditionen in den EKG-Systemen erfolgt und von dort an die Mitgliedseinrichtungen übergeben werden.
Das HCDP ermöglicht die manuelle oder automatisierte Erfassung von Stammdaten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die manuelle Eingabe über einen benutzerfreundlichen Editor vorteilhaft.
Wie funktioniert die manuelle Datenerfassung im HCDP?
Gibt es auch eine Möglichkeit zum automatisierten Upload?
Ja, Unternehmen können ihre Daten auch automatisiert hochladen, sofern sie eines der unterstützten Formate verwenden.
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie ein gültiges Dateiformat verwenden. Welche Formate unterstützt werden, können Sie auf unserer Website nachlesen.
Das HCDP enthält einen Klassifizierungseditor zur Pflege von eClass Informationen. Für die Nutzung ist eine gültige eClass-Lizenz erforderlich.
Unterstützt werden jeweils das aktuelle und das vorherige Major Release.
Nein, die Stammdaten der Industriepartner im HCDP bleiben unverändert. Die Hoheit über diese Daten liegt ausschließlich bei den Industriepartnern. Es erfolgt keine Bearbeitung oder Anpassung dieser Daten innerhalb des Systems.
Ja, es ist ein vollwertiges PIM-System.
Ja, das vollständige Validierungsregelwerk des HCDP ist auf der Website einsehbar und steht dort in aktueller Version zum Download bereit.
Vorschläge und Hinweise von Industriepartnern zu den Validierungsregeln sind jederzeit willkommen und werden objektiv geprüft.
So wird sichergestellt, dass das Regelwerk nicht nur transparent, sondern auch praxisnah und weiterentwicklungsfähig bleibt.
Für die Nutzung des HCDP sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:
Nein, es ist nur ein Upload notwendig. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass alle Lieferantenartikel hochgeladen werden – also nicht ausschließlich jene, die vertraglich mit den individuellen Einkaufsgemeinschaften vereinbart wurden.
So wird gewährleistet, dass das HCDP eine vollständige und zentrale Datenbasis bietet, die für alle relevanten Partner nutzbar ist.
Artikel, die noch nicht publiziert wurden, können gelöscht werden.
Artikel, die bereits publiziert wurden, können nicht gelöscht, sondern lediglich manuell mit einem Löschkennzeichen versehen werden.
Bitte beachten Sie:
Stammdaten, die bereits in der Supply Chain genutzt werden, sollten nicht gelöscht werden, da sie für Prozesse wie Lagerhaltung, Artikelhistorie und Nachverfolgbarkeit relevant sind.
In solchen Fällen ist stattdessen ein Ablaufdatum zu setzen, um die Nutzung des Artikels zu beenden, ohne die Datenbasis zu beeinträchtigen.
Sollte Ihnen bei der Anlage eines Artikels ein Fehler unterlaufen sein, kann dieser Artikel im Ausnahmefall durch ein Löschkennzeichen deaktiviert werden.
Die Löschung von gelieferten Artikeln aus GDSN muss im HCDP durch die Paten erfolgen, sofern für eine GTIN eine falsche Lieferantenartikelnummer geliefert wurde.
Änderungen können auf zwei Wegen vorgenommen und publiziert werden:
Um sämtliche verwaltungstechnischen und logistischen Prozesse in einer Klinik reibungslos durchführen zu können, müssen alle Bündelungsstufen eines Artikels im HCDP hinterlegt werden.
Dies betrifft unter anderem Prozesse wie:
Durch die vollständige Abbildung aller GTINs der Bündelungen wird sichergestellt, dass die Artikelrecherche, der Scanprozess und die logistische Verarbeitung in den Kliniken fehlerfrei und effizient erfolgen können.